Praxis & Ablauf
Praxis & Ablauf
Coaching, Supervision und Beratung kann dir als Kompass und Wegweiser dienen – es ist aber immer auch eine Auszeit vom Alltag. Es ist ein Eintauchen in deine Innere Welt und die Chance, Stück für Stück mehr von dir selbst und damit mehr Zufriedenheit und Wohlbefinden zu gewinnen.
So lernen wir uns kennen
Nütze die Gelegenheit zu einem kostenfreien, kurzen Kennenlerngespräch. Wenn du über das Kontaktformular oder via E-Mail Kontakt zu mir aufgenommen hast, melde ich mich ehestmöglich bei dir.
Ich bin ein Fan von persönlichem Coaching (also 1:1 in der Praxis) – manchmal ist die zweitbeste Lösung, also ein Online- oder Telefongespräch, aber die schneller-realisierbare Möglichkeit.
Wenn du das Klärungsgespräch buchst, melde ich mich schnellstmöglich mit sehr kurzfristigen Terminvorschlägen bei dir. Wir lernen uns dann direkt beim Klärungsgespräch kennen. Das können wir telefonisch, per Videokonferenz oder 1:1 nach Verfügbarkeit in der Praxis führen.
Wie lange dauert eine Beratung oder ein Coaching?
Übliche Einheit für Coaching und Supervision sind 50 Minuten.
Das Klärungsgespräch sehe ich als akuten Prozess zu einem spezifischen Thema, in dem es gilt,
Klarheit in die Situation zu bringen und konkrete nächste Schritte festzulegen. Das Klärungsgespräch ist maximiert und kann bis 90 Minuten dauern.
Basis des Vertrauens – Verschwiegenheit
Für Betriebsräte selbstverständlich, aber als Beraterin unterliege ich zusätzlich einer Verschwiegenheitspflicht. Alles, was mir im Coaching, während der Beratung oder Supervision anvertraut wird, unterliegt der Verschwiegenheit.
Was kostet es?
(Preise exklusive Steuer)
- Klärungsgespräch à EUR 175,-
Klärungsgespräch buchen
- Erfolgsperspektiven-Coaching à EUR 130,-
3er Block EUR 375,-
Erfolgsperspektiven-Coaching buchen
- Supervision à EUR 130,-
3er Block EUR 375,-
Supervision buchen
Zahlung
Im Anschluss an unseren Termin, also nach dem Coaching/der Beratung/der Supervision, sende ich die Honorarnote per E-Mail oder Post mit Bitte um Überweisung des Honorars auf das darauf angegebene Konto. (Gegebenenfalls, und nach vorheriger Abklärung/Vereinbarung, kann als Rechnungsempfänger auch der Betriebsratsfonds oder der Arbeitgeber eingesetzt werden.)
* Absageregelung
Wenn du den vereinbarten Termin nicht einhalten oder wahrnehmen kannst, sag mir bitte jedenfalls 24 Stunden vorher Bescheid! Die vereinbarte Zeit für unseren Termin halte ich explizit für dich frei und bitte deshalb um Verständnis, dass kurzfristig (weniger als 24 Stunden vorher) abgesagte Termine in Rechnung gestellt werden müssen.